Art und Umfang der Leistungen
- Neben Pflegeleistungen und Kostenvergütungen Geldleistungen
- Versicherter Verdienst = letztbezogener Lohn.
Ende der Leistungspflicht
- Gewährung der Heilbehandlung solange noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes erwartet wird
- Ausrichtung der Taggelder bis
- zur Erlangung der vollen Arbeitsfähigkeit
- zum Rentenbeginn
- zum Tod des versicherten Mitarbeiters.