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Entlassung / Kündigung

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Informationspflicht des Arbeitgebers

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den aus dem Arbeitverhältnis und/oder aus der Nichtberufsunfallversicherung nach UVG ausscheidenden Arbeitnehmer schriftlich zu informieren, dass er dies dem Krankenversicherer zu melden hat.

Folgen der Missachtung:

Der Krankenversicherer kann vom Arbeitgeber den Prämienanteil für die UVG-Deckung samt Verzugszinsen verlangen, da er auch für Leistungen bei einem Unfall aufzukommen hat, sofern und soweit keine Unfallversicherung besteht (KVG 10 und 1 Abs. 2 lit. b).

 

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