Auseinanderzuhalten sind
- die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- die fakultative Taggeldversicherung.
Krankenpflegeversicherung
Aus der Krankenversicherung werden Leistungen für Erkennung, Behandlung und Heilung einer Krankheit erbracht.
Taggeldversicherung
Die Taggelder sollen den krankheitsbedingten Lohnausfall kompensieren. Die Taggeldversicherung wird (als Einzel- oder Kollektivversicherung) meistens vom Arbeitgeber zur Absicherung der Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR 324a Abs. 1 abgeschlossen; eine Versicherungspflicht besteht nach Gesetz nicht, kann sich aber aus einem Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag ergeben.