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Entlassung / Kündigung

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Eintritt eines versicherten Ereignisses vor Entlassung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Krankenpflegeversicherung

  • Leistungsanspruch und Versicherungsdeckung bestehen fort.
  • Leistungsanspruch auch nach Beendigung der Versicherungsdeckung.

Taggeldversicherung gemäss KVG 67 ff.

  • Anspruch auf Krankentaggeld: setzt Arbeitsunfähigkeit voraus.
  • Quantitativ: Lohn, den die versicherte Person ohne Krankheit erhalten würde.
  • Überversicherung: Gemäss KVG 78 Abs. 2 besteht ein Überentschädigungsverbot (Schadensminderung/eingesparte Auslagen etc.)
  • Erhöhung der Arbeitsfähigkeit durch Berufswechsel
  • Ausscheiden aus Versicherung und Wohnsitzverlegung ins Ausland: Anspruch auf weitere Leistungen entfällt.

Taggeldversicherung nach VVG

  • Summen- oder Schadenversicherung?
    • Summenversicherung = Versicherungsleistung ist unabhängig davon geschuldet, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist oder nicht.
    • Schadenversicherung = Versicherungsleistung setzt Schaden voraus.
  • ev. bei Austritt nur zeitlich beschränkte Leistungspflicht.

 

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