Je nach Ausgangslage ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses folgendes zu beachten:
- Anspruch auf Freizügigkeitsleistung
- Mindesthöhe (FZG 15 – 18)
- bei Beendigung infolge Restrukturierung am Arbeitsplatz, einem grösseren Stellenabbau u.ä., Prüfung, ob die Vorsorgeeinrichtung eine (Teil-) Liquidation durchzuführen hat
- Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers
- Meldepflicht des neuen Arbeitgebers an seine Vorsorgeeinrichtung
- Prüfung, ob neuer Arbeitnehmer durch die neue Vorsorgeeinrichtung gemäss den reglementarischen Bestimmungen versichert wird
- Anfrage des (neuen) Arbeitnehmers nach
- den versicherten Leistungen
- der Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs
- Information der (neuen) Vorsorgeeinrichtung über
- die versicherten Leistungen
- die Möglichkeiten eines freiwilligen Einkaufs
- Anfrage des (neuen) Arbeitnehmers nach
- Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
- Ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung eine externe Versicherung möglich?
- Ja: kein Austritt
- Nein: Freizügigkeitsleistung
- Versicherung der Risiken von Tod und Invalidität durch die Arbeitslosenversicherung bei der Auffangeinrichtung
- Überweisung der Freizügigkeitsleistung auf
- eine Freizügigkeitspolice
- ein Freizügigkeitskonto
- Möglichkeit der fakultativen Versicherung bei der Auffangeinrichtung
- Überweisung der Freizügigkeitsleistung auf
- Ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung eine externe Versicherung möglich?
- Fortdauer Versicherungsschutz während 30 Tagen