Es ist folgendes zu beachten:
- Arbeitslosenentschädigung (AlE)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Anspruchsvoraussetzungen für die AlE
- siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Geltendmachung des AlE-Anspruches
- siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Ueberprüfung der Versicherungssituation im allgemeinen.
- Insolvenzentschädigung (IE)
- Anmeldung und Einreichung Unterlagen beim Arbeitsamt bzw. RAV (AVIG 77)
- Verwirkungsfrist: 60 Tage nach Konkurseröffnung über den Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung an das zuständige Konkursamt
- Anfrage, ob das Konkursamt, ob es
- den Betrieb weiterführt
- in den Arbeitsvertrag eintritt (SchKG 211)
- Ja: Konkursmasse muss offene Löhne bezahlen
- Nein: Es gilt die Forderungsanmeldung (b)
- Anmeldung und Einreichung Unterlagen beim Arbeitsamt bzw. RAV (AVIG 77)