Weder der bisherige Arbeitgeber noch der austretende Arbeitnehmer müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwas unternehmen.
Achtung:
Der Stellenverlust kann Beitragslücken bewirken und damit zu Rentenkürzungen führen.
Informationen zu Kündigung / Entlassung in der Schweiz
Weder der bisherige Arbeitgeber noch der austretende Arbeitnehmer müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwas unternehmen.
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