Im Bund und in einzelnen Kantonen können dem Steuerpflichtigen bei anhaltender Arbeitslosigkeit die Steuern gestundet oder erlassen werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass sich der Steuerpflichtige gerade wegen andauernder Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit in einer Notsituation befindet, die ihm die Steuertilgung verunmöglicht.