Steuerbar bei Bund und in den Kantonen sind alle
- wiederkehrenden oder einmaligen Einkünfte
- Einkommenssurrogate wie
- Rentenleistungen des Arbeitgebers
- Abgangsentschädigungen, ausgenommen
- Leistungen des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter
- Unterstützungsleistungen zur Beseitigung der finanziellen Folgen des erzwungenen Stellenwechsels oder der Entlassung (Bedürftigkeit).
Literatur-Tipp:
Dr. Roman Blöchliger, „Wann haben Abgangsentschädigungen Vorsorge-Charakter? in SteuerRevue, Ausgabe Nr. 7-8/2008, S. 498 ff, vgl. insbesondere die Zusammenfassung (G) auf S. 515 f.