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Entlassung / Kündigung

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Verfahrensmässige Besonderheiten

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Streitwerten bis zu CHF 30’000.– haben gemäss ZPO 243 Abs. 1 in einem Gerichtsverfahren erledigt zu werden, welches sich durch folgende Prädikate auszeichnet:

  • Vereinfachtes Verfahren
    • beschleunigt festgesetzte Gerichtsverhandlungen
    • kurze Fristen für Eingaben ans Gericht
    • zurückhaltende Bewilligung von
      • Erstreckungsgesuchen (für Eingaben) oder
      • Verschiebungsgesuchen (für Gerichtstermine)
  • Kostenlos für Streitwerte bis CHF 30’000 (vor allen Instanzen [ZPO 113 f.])
    • keine Gebühren
    • keine Auslagen.
  • Anwendung der Untersuchungsmaxime (Sachverhaltserhebung von Amtes wegen und freie Beweiswürdigung [ZPO 247 Abs. 2])
    • bis zur Streitwertgrenze von CHF 30’000 von Amtes wegen
      • Tatsachenerhebung
      • Beweiserhebung (freie Beweiswürdigung) unanbhängig davon, ob diese von einer Partei behauptet bzw. beantragt worden sind.
    • Trotzdem sind die Parteien
      • zu einer aktiven Mitwirkung am Prozess verpflichtet
      • für ihre Parteistandpunkte behauptungs- und beweisbelastet.
    • Die Beweisanträge haben relevant zu sein für
      • die Sachverhaltsabklärung
      • die Beweiswürdigung, ansonsten ihnen nicht stattgegeben wird.

Der Arbeitsprozess

bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 wird in einem vereinfachten, kostenfreien Verfahren durchgeführt.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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