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Entlassung / Kündigung

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Anwendbares Recht

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Auf in der Schweiz ansässige Parteien mit in der Schweiz erfüllbarem Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausnahmen

Es können ausländische Rechte anwendbar sein, wenn

  • die Parteien die Anwendung fremden Rechts vereinbarten (Rechtswahl), mit oder ohne Leistungsbezug zur Schweiz;
  • fremdes Recht infolge Mitarbeiterentsendung durch eine ausländische Gesellschaft in die Schweiz (Expatriate [kurz Expat]) oder Beschäftigung eines im Ausland wohnhaften Mitarbeiters, der nicht Grenzgänger ist, durch ein schweizerisches Unternehmen in der Schweiz (Inpatriate [Inpat]).
     

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