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Entlassung / Kündigung

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Checkliste – Schutz gegen missbräuchliche Kündigung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Ist einer der nachgenannten Missbrauchstatbestände von OR 336 (sachlicher Kündigungsschutz) erfüllt?
    1. Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft?
    2. Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte?
    3. Kündigung zur Vereitelung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis?
    4. Rachekündigung?
    5. Kündigung wegen Militärdienstes oder einer anderen nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht?
    6. Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit?
    7. Kündigung wegen der Amtsführung als gewählter Arbeitnehmer?
    8. Kündigung aus zwei oder mehreren Gründen, von denen nur einer missbräuchlich ist?
  2. Falls Ziffer 1 bejaht werden kann:
    1. Protest gegen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (OR 336b Abs. 1)
    2. Aufforderung zu Einigungsverhandlungen.
  3. Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
  4. Keine Einigung:
    1. Klage auf Ausrichtung einer Entschädigung im Sinne von OR 336a innert 180 Tagen seit Ende des Arbeitsverhältnisses (OR 336b Abs. 2)
    2. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unter anderen Titeln (OR 336a Abs. 2 Satz 2) wie
    3. Persönlichkeitsschutz (ZGB 28 ff.)
    4. Genugtuung (OR 49)
    5. uam
  5. ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
  6. Urteil

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