Es besteht vorbehältlich anderer Abrede im Arbeitsvertrag kein Formzwang.
Tipp:
Es wird aus Gründen der Beweissicherung empfohlen, schriftlich zu kündigen oder die mündliche Kündigungserklärung schriftlich zu bestätigen
Informationen zu Kündigung / Entlassung in der Schweiz
Es besteht vorbehältlich anderer Abrede im Arbeitsvertrag kein Formzwang.
Es wird aus Gründen der Beweissicherung empfohlen, schriftlich zu kündigen oder die mündliche Kündigungserklärung schriftlich zu bestätigen
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