Das schweizerische Arbeitsrecht steht auf dem Boden der Kündigungsfreiheit; es kennt im Gegensatz zu ausländischen Rechten keinen Bestandesschutz.
Ausnahmen:
Keine Regel ohne Ausnahmen!
Die Gesetzgebung kennt zwei Kündigungsschutzarten:
- den sachlichen Kündigungsschutz
- den zeitlichen Kündigungsschutz
Sachlicher Kündigungsschutz
Der sachliche Kündigungsschutz bezieht sich auf das Kündigungsmotiv. Dieses soll nicht verwerflich, nicht missbräuchlich sein.
- siehe: missbräuchliche Kündigung
Zeitlicher Kündigungsschutz
Der zeitliche Kündigungsschutz greift dann, wenn die Beendigung des Arbeitsvertrages als unzeitig erscheint. Das Kündigungsmotiv bleibt dabei unbeachtlich.