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Entlassung / Kündigung

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Checkliste – Schutz gegen ungerechtfertigte fristlose Kündigung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Bestehen für den Arbeitgeber wichtige Gründe im Sinne von OR 337 Abs. 2, zum Beispiel?
    1. Diebstahl?
    2. Annahme von Schmiergeldern?
    3. Konkurrenzierung des Arbeitgebers?
    4. Beharrliche Arbeitsverweigerung?
    5. Fälschung von Arbeitsrapporten?
    6. Manipulation von Stempeluhrkarten?
    7. Ungehöriges Verhalten gegenüber Kunden?
    8. Tätlichkeiten am Arbeitsplatz?
    9. Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen?
    10. Mitarbeiterabwerbung im Hinblick auf die Gründung eines eigenen Unternehmens nach Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses?
    11. Verwendung eines Plagiates?
    12. uam, was das Vertrauensverhältnis zerstört?
  2. Sind die wichtigen Gründe beweisbar?
    1. Ja: fristlose Kündigung möglich
    2. Nein: ordentlich kündigen und ev. freistellen.
  3. Wurde die Kündigung
    1. unverzüglich erklärt?
    2. nicht unverzüglich erklärt?
  4. Sind Ziff. 2a und 3a gegeben, so greift der Schutzmechanismus nicht.
  5. Besteht die Situation von Ziff. 2a und 3b, so wurde vergeben und auf den Anspruch auf fristlose Kündigung „verzichtet“, weshalb der zu unrecht fristlos entlassenen Person zustehen:
    1. Lohnersatz
    2. Rechtsverletzungsbusse (max. 6 Monatslöhne)
    3. Anspruch Ersatz allfälligen weiteren Schadens.
  6. Im Falle von Ziffer 5:
    1. Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
    2. Keine Einigung:
      1. Klageeinleitung
      2. ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
      3. Urteil

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