Mit der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Arbeitsleistung bei weiterlaufendem Lohn.
Als Erscheinungsformen sind denkbar:
- Freistellung durch den Arbeitgeber
- vor der Kündigung
- nach ordentlicher Kündigung und im befristeten Arbeitsverhältnis
- teilweise Freistellung
- bedingte Freistellung (nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit)
- Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers