- OR 335 Abs. 2
Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt (OR 335 Abs. 2).
Informationen zu Kündigung / Entlassung in der Schweiz
Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt (OR 335 Abs. 2).
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