Der Kündigende ist seiner Begründungspflicht nachgekommen, wenn er seine Kündigungsgründe
- innert nützlicher Frist (1 bis 2 Wochen nach der Kündigung)
- wahr, klar und aussagekräftig
- schriftlich der Gegenpartei mitteilt.
Informationen zu Kündigung / Entlassung in der Schweiz
Der Kündigende ist seiner Begründungspflicht nachgekommen, wenn er seine Kündigungsgründe
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