Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber
- nach beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw.
- jederzeit zuvor
ein Arbeitszeugnis als sog. Vollzeugnis verlangen, welches enthält:
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Leistungen
- Verhalten
Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann sich das Arbeitszeugnis als sog. Arbeitsbestätigung auf folgende Angaben beschränken:
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Tipp an den Arbeitnehmer:
Der Hinweis auf eine betriebsbedingte Kündigung gehört ins Arbeitszeugnis!