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Entlassung / Kündigung

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Zeit nach dem Austritt

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses bedeutet nicht, dass alle Vertragspflichten erlöschen.

Nachwirkende Pflichten ergeben sich aus Gesetz oder Vertrag.

Nachvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers

Nachwirkende (Neben-)Pflichten des Arbeitnehmers sind:

  • Treuepflicht (OR 321a)
    • Geheimhaltung Fabrikations- + Geschäftsgeheimnis, sofern keine besondere Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurden, in abgeschwächter Form:
      • als Verschwiegenheitspflicht
      • Ausnützung der Kenntnis zum eigenen Vorteil ist bei Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers zulässig
    • Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Konkurrenzverbot (OR 340 ff.) » Entlassung und Konkurrenzverbot

Nachvertragliche Pflichten des Arbeitgebers

Nachwirkende (Neben-)Pflichten des Arbeitgebers sind:

  • Fürsorgepflicht (OR 328)
    • Arbeitszeugnis und/oder Arbeitsbestätigung (OR 330a) » Entlassung und Arbeitszeugnis
    • Erteilung von Referenzauskünften
    • Informationspflichten zum Versicherungsschutz
  • Lohnfortzahlungspflicht bei Tod des Arbeitnehmers [Lohnnachgenuss] (OR 338) für einen weiteren Monat bzw. nach fünfjähriger Vertragsdauer für 2 weitere Monate, je berechnet ab Todestag, sofern er den Ehegatten, minderjährige Kinder oder andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er ein Unterstützungspflicht erfüllt hat
  • Abgangsentschädigung (OR 339b) » finanzielle Folgen der Kündigung
  • ev. Ruhegeld (Abgeltung bei Frühpensionierung)
  • Leistungen aufgrund eines Sozialplanes.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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