Je nach Ausgangslage ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses folgendes zu beachten:
- Anspruch auf Freizügigkeitsleistung
- Mindesthöhe (FZG 15 – 18)
- bei Beendigung infolge Restrukturierung am Arbeitsplatz, einem grösseren Stellenabbau u.ä., Prüfung, ob die Vorsorgeeinrichtung eine (Teil-) Liquidation durchzuführen hat
- Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers
- Meldepflicht des neuen Arbeitgebers an seine Vorsorgeeinrichtung
- Prüfung, ob neuer Arbeitnehmer durch die neue Vorsorgeeinrichtung gemäss den reglementarischen Bestimmungen versichert wird
- Anfrage des (neuen) Arbeitnehmers nach
- den versicherten Leistungen
- der Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs
- Information der (neuen) Vorsorgeeinrichtung über
- die versicherten Leistungen
- die Möglichkeiten eines freiwilligen Einkaufs
- Anfrage des (neuen) Arbeitnehmers nach
- Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
- Ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung eine externe Versicherung möglich?
- Ja: kein Austritt
- Nein: Freizügigkeitsleistung
- Versicherung der Risiken von Tod und Invalidität durch die Arbeitslosenversicherung bei der Auffangeinrichtung
- Überweisung der Freizügigkeitsleistung auf
- eine Freizügigkeitspolice
- ein Freizügigkeitskonto
- Möglichkeit der fakultativen Versicherung bei der Auffangeinrichtung
- Überweisung der Freizügigkeitsleistung auf
- Ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung eine externe Versicherung möglich?
- Fortdauer Versicherungsschutz während 30 Tagen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.