Fristlose Kündigung
Wie jedes andere Dauerschuldverhältnis kann auch der Arbeitsvertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufgelöst werden.
Der Kündigende muss sich auf wichtige Gründe berufen können; kann er diese im allenfalls späteren Arbeitsprozess nicht nachweisen, behält die Kündigung doch ihre Wirkung: Das Arbeitsverhältnis bleibt mit sofortiger Wirkung beendet. Der Kündigende hat sich diesfalls aber schadenersatzpflichtig gemacht und muss eine Rechtsverletzungsbusse gewärtigen.
- Zulässigkeit bei wichtigen Gründen
- Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung
- Prozessuales Vorgehen
- Checkliste – Schutz gegen ungerechtfertigte fristlose Kündigung







