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Freistellung

Mit der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Arbeitsleistung bei weiterlaufendem Lohn.

Als Erscheinungsformen sind denkbar:

  • Freistellung durch den Arbeitgeber
    • vor der Kündigung
    • nach ordentlicher Kündigung und im befristeten Arbeitsverhältnis
    • teilweise Freistellung
    • bedingte Freistellung (nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit)
  • Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Weiterführende Informationen zum Thema Freistellung

  1. Definition
  2. Erscheinungsformen
  3. Motive
  4. Rechtsgrundlage und Form
  5. Lohn
  6. Stellensuchpflicht
  7. Ferien und Überstunden
  8. Treuepflicht und Konkurrenzierung

finden Sie unter

www.freistellung.ch

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