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Entlassung und Konkurrenzverbot

Für die Gültigkeit und die Wirkung des Konkursverbotes gelten verschiedene Kautelen.

Hier nur das Wichtigste:

  • Das Konkurrenzverbot bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform.
  • Der Arbeitnehmer muss handlungsfähig sein.
  • Die Funktion des Arbeitnehmers muss ihm Einblick ermöglichen in:
    • den Kundenkreis
    • Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse
  • Die Verwendung der Kenntnisse muss den Arbeitgeber merklich schädigen können.
  • Das Konkurrenzverbot muss beschränkt sein:
    • zeitlich
    • örtlich
    • inhaltlich.

Weiterführende Informationen zum Thema Konkurrenzverbot

  • zum Abschluss
  • zum Wirkungsumfang
  • zum Inhalt
  • zum Dahinfallen
  • zur Verletzung
  • zum prozessualen Vorgehen

finden Sie unter

www.konkurrenzverbot.ch

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