LAWINFO

Entlassung / Kündigung

QR Code

Checklisten

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste «Tipps gegen übereilte fristlose Entlassungen»

Eine fristlose Entlassung ist nicht nur wenn unumgänglich vorzunehmen, sondern auch mit Bedacht auszuführen.

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

HINWEISE FÜR ARBEITGEBER

  • Eine fristlose Entlassung ist zur Chefsache zu erklären
    • Delegierte Kompetenzen zur fristlosen Entlassung führen mangels erforderlichen Wissens oft zu Fehlentscheiden
    • Solche Personalentscheide sollten zur Sache folgender Personen gemacht werden:
      • CEO / Geschäftsführer
      • Personalchef
      • Unternehmer
  • Schnelle und gründliche Sachverhaltsabklärung unumgänglich
    • Meistens sind die ersten Informationen zu einem Mitarbeiter-Problem oder Fehlverhalten lückenhaft und womöglich einseitig.
    • Daher sollten sich die Entscheidungsträger des Arbeitgebers zeitnah einen Überblick verschaffen und folgendes erheben:
      • Vorgefallener Sachverhalt
      • Beweisbarkeit des Vorgefallenen
      • Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Entlassung
    • Abklärung des aktuellen Ferienguthabens des betreffenden Arbeitnehmers
  • Prüfung von Alternativen zur fristlosen Entlassung
    • Verfügt der Arbeitnehmer über ein grösseres Ferienguthaben, ist es weniger riskant und im Endeffekt kostengünstiger, dem Arbeitnehmer ordentlich zu kündigen und ihn freizustellen, so dass er während der Freistellungszeit die Ferien real konsumieren kann.
  • Keine fristlosen Entlassungen bei Arbeitsplatzabwesenheit
    • Allgemein
      • Die Abwesenheitsgründe sind meist nur diffus bekannt.
    • Möglichkeit des Arbeitnehmers, nachträglich Arztzeugnis-Belegung
      • Regelmässig liefern die Arbeitnehmer ein Arbeitsfähigkeitszeugnis (Arztzeugnis), die teilweise von den Ärzten mit rückwirkendem Arbeitsunfähigkeitsbeginn ausgestellt sind
      • In solchen Fällen fällt eine fristlose Entlassung in die Kündigungssperrfrist (> Arbeitsstreitigkeit vorprogrammiert)
    • Nicht sofortige Abwesenheitsbelegung
      • Informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über seine Abwesenheit und dauert die Abwesenheit länger an, kann der Arbeitgeber wie folgt vorgehen:
        • 1) Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, er gehe davon aus, dass er das Interesse an der Arbeitsstelle verloren und so das Arbeitsverhältnis aufgelöst habe;
        • 2) Einstellung der Lohnzahlungen.
    • Fristlose Entlassung?
      • Diese ist meistens die schlechteste aller möglichen Variante.

HINWEISE FÜR ARBEITNEHMER

  • Prüfung von Alternativen zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
    • Die Anforderungen an eine begründete fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind besonders hoch.
    • Daher sind andere Möglichkeiten zu prüfen:
      • zB Berufung auf den arbeitgeberseitig nicht erfüllten Arbeitsvertrag nach OR 82
        • Dies erlaubt es, bei Ausbleiben der Lohnzahlungen, die Arbeit einzustellen ohne die Lohnansprüche zu verlieren.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.