Entlassung und Arbeitszeugnis
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber
- nach beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw.
- jederzeit zuvor
ein Arbeitszeugnis als sog. Vollzeugnis verlangen, welches enthält:
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Leistungen
- Verhalten
Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann sich das Arbeitszeugnis als sog. Arbeitsbestätigung auf folgende Angaben beschränken:
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Tipp an den Arbeitnehmer:
Der Hinweis auf eine betriebsbedingte Kündigung gehört ins Arbeitszeugnis!
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitszeugnis
- Allgemeine Informationen zum Arbeitszeugnis
- Rechtliche Grundlagen
- Arten von Arbeitszeugnissen
- Elemente
- Kodierte Formulierungen
- Vorgehen zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
- Erstellung
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