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Entlassung und Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber

  • nach beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw.
  • jederzeit zuvor

ein Arbeitszeugnis als sog. Vollzeugnis verlangen, welches enthält:

  • Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Leistungen
  • Verhalten

Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann sich das Arbeitszeugnis als sog. Arbeitsbestätigung auf folgende Angaben beschränken:

  • Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Tipp an den Arbeitnehmer:

Der Hinweis auf eine betriebsbedingte Kündigung gehört ins Arbeitszeugnis!

Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitszeugnis

  1. Allgemeine Informationen zum Arbeitszeugnis
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Arten von Arbeitszeugnissen
  4. Elemente
  5. Kodierte Formulierungen
  6. Vorgehen zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
  7. Erstellung

finden Sie unter

www.arbeitszeugnis.ch

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