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Aufhebungsvertrag bzw. “einvernehmliche Auflösung”

Die Vertragsfreiheit lässt es zu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch vertragliche Übereinkunft beenden.

Tipp:

Geld statt Klage, goldener Handschlag oder Alternative zur Kündigung:
Die Aufhebungsvereinbarung ermöglicht den Parteien eine einvernehmliche Lösung.

  1. Anwendungsfälle
  2. Zulässigkeit und Grenzen
  3. Zustandekommen


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