Aufhebungsvertrag bzw. “einvernehmliche Auflösung”
Die Vertragsfreiheit lässt es zu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch vertragliche Übereinkunft beenden.
Tipp:
Geld statt Klage, goldener Handschlag oder Alternative zur Kündigung:
Die Aufhebungsvereinbarung ermöglicht den Parteien eine einvernehmliche Lösung.







